Vortrag von Aleksandra Sowa über Meldepflichten nach DS-GVO und ITSiG bzw. NIS-Richtlinie am Donnertag, 29.11.2018 um 15:30 Uhr, Raum A1.24Menschen machen Fehler. Maschinen machen Fehler. Nolens volens kommt es in jeder Organisation irgendwann zu Sicherheits- oderDatenschutzvorfällen. Dann ist derjenige klar im Vorteil, der auf den Ernstfall vorbereitet ist: "Tiefes Wissen heisst, der Störung vor der Störung gewahr zu sein", schrieb der chinesische Kriegsherr Sun Tzu.
Eine Herausforderung liegt dabei auch in der Erfüllung der Pflichten zur behördlichen Meldung des Vorfalls. Zu denbereits bestehenden Meldepflichten aus dem u.a. BSIG, TKG und aus Spezialgesetzen, ist jüngst die Pflicht zur Meldung von Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinzugekommen. Angesichts der kurzen
vorgeschriebenen Reaktionszeiten ist eine gemeinsame Berücksichtigung der Meldepflichten im Incident u/o Notfall-Management nahezu zwingend.
vorgeschriebenen Reaktionszeiten ist eine gemeinsame Berücksichtigung der Meldepflichten im Incident u/o Notfall-Management nahezu zwingend.